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DGUV Vorschrift 3 Prüfungen

Der E-Check ist die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und berücksichtigt die Prüfungsinhalte sowie Prüfungsintervalle, die dem Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3, § 14 und § 15 BetrSichV), die Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131), die Arbeitsschutzgesetze (§ 5 und § 6 ArbSchG) oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) und DGUV Vorschrift 3 ( ehemals BGV A3)) auferlegt sind.

Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind also gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen E-Check durchzuführen und müssen im Schadensfall den E-Check, z. B. nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), nachweisen. Mit dem E-Check werden somit gefährliche Mängel frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

Die DIN VDE-Bestimmungen sehen vor:

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach DGUV (BGV A3) alle 4 Jahre einem E-Check zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen.
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) sind nach DGUV (BGV A3) alle 6 – 24 Monate je nach Gefährdungspotential einem E-Check zu unterziehen. Hierzu gehören z. B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Faxe und Bohrmaschinen
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